Beitragsordnung
des Gewerbeverein Rüdersdorf e.V.
Auf Grundlage der Satzung des Gewerbeverein Rüdersdorf e.V. beschließt die Mitgliederversammlung folgende Beitragsordnung:
§ 1 Mitgliedsbeitrag
1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 120,00 Euro je Mitglied.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich für ein Kalenderjahr erhoben.
§ 2 Fälligkeit und Zahlungsweise
1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus fällig und wird grundsätzlich im Januar des jeweiligen Kalenderjahres eingezogen.
2. Jedes Mitglied erteilt dem Gewerbeverein Rüdersdorf e.V. zum Einzug der fälligen Beiträge ein SEPA-Lastschriftmandat und stellt sicher, dass das angegebene Konto zum Zeitpunkt des Einzugs eine ausreichende Deckung aufweist.
3. Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein rechtzeitig mitzuteilen.
§ 3 Rücklastschriften und zusätzliche Kosten
1. Entstehen dem Gewerbeverein Rüdersdorf e.V. durch eine vom Mitglied zu vertretende Rücklastschrift Kosten, insbesondere aufgrund fehlender Kontodeckung, einer fehlerhaften oder nicht mehr aktuellen Bankverbindung oder eines unberechtigten Widerspruchs gegen eine ordnungsgemäß eingezogene Lastschrift, sind die dem Verein hierdurch tatsächlich entstandenen Kosten vom Mitglied zu erstatten.
2. Die Erstattung der Rücklastschriftkosten erfolgt zusätzlich zum geschuldeten Mitgliedsbeitrag.
§ 4 Beitragsnachweis
1. Für die Zahlung des Mitgliedsbeitrages wird grundsätzlich keine gesonderte Rechnung ausgestellt.
2. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt wird die Beitragssatzung des Gewerbeverein Rüdersdorf e.V. sowie der Mitgliedsantrag verwendet.
§ 5 Aufnahme neuer Mitglieder
1. Bei Aufnahme eines neuen Mitglieds während eines laufenden Kalenderjahres wird der Mitgliedsbeitrag anteilig nach den verbleibenden Monaten des Kalenderjahres berechnet.
2. Zusätzlich zum anteiligen Mitgliedsbeitrag wird bei Aufnahme eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben.
3. Der Aufnahmemonat wird bei der Berechnung des anteiligen Mitgliedsbeitrages als voller Monat berücksichtigt.
§ 6 Ehrenmitglieder
1. Ehrenmitglieder können auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt werden.
2. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages befreit.
3. Eine gegebenenfalls bereits bestehende Beitragspflicht endet mit Beginn des auf die Ernennung folgenden Kalenderjahres, sofern die Mitgliederversammlung im Einzelfall nichts Abweichendes beschließt.
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Bei Beendigung der Mitgliedschaft während eines laufenden Kalenderjahres besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge.
2. Noch offene Beitragsforderungen und sonstige Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verein bleiben von der Beendigung der Mitgliedschaft unberührt.
§ 8 Inkrafttreten
1. Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung des Gewerbeverein Rüdersdorf e.V. am 31. August 2026 beschlossen und tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
Rüdersdorf bei Berlin, 31. August 2026